Familie mit sieben Kinder in Notlage: Die unerträgliche Angst von Kindern und ihrer Mutter in ernster Gefahr

Familie mit sieben Kinder in Notlage: Die unerträgliche Angst von Kindern und ihrer Mutter in ernster Gefahr
Ein öffentlicher Protest, ein Brief der Verzweiflung und verzweifelte Hilfe-Rufe von sieben Kindern und ihrer Mutter in Notlage

Von Andreas Klamm, Journalist
Analakininina (Madagascar) / Berlin / (Germany). 1. Februar 2013. Die Angst und kaum noch zu ertragenden psychischen Belastungen die sieben Kinder und ihre unverschuldet in Notlage geratene Mutter einer Großfamilie und ein insgesamt 18facher Familie-Vater seit nahezu vier Monaten durchleben ist in Worte kaum zu fassen. Michael Krieger /59) ist nach Gas-Austritten verursacht vom Ambatovy Konerz unverschuldet in Notlage geraten. Doch der Familien-Vater macht sich nicht nur Sorge zur eigenen Gesundheit und um das Leben seiner Familie sondern auch Sorge um möglicherweise bis zu weitere 1000 Menschen, die im engsten Umfeld der Gefahren-Zone durch die Freisetzung zum Teil hochgriftiger und schwer Gesundheits-schädlicher Substanz in Gefahr sein könnten.
Am 7. Oktober 2012 stellte der insgesamt 18fache Familie-Vater den ersten Hilfe-Antrag für sich und seine Familie für eine sichere Reise nach Deutschland und seit nahezu vier Monaten dauert die Zerreiß-Probe für die Familie und möglicherweise viele weitere Menschen in Gefahr an. Mitarbeiter der Regierung von Madagascar bestätigten unterdessen, die Probleme, mindestens ein Kind das bereits im Jahr 2012 getötet wurden und mehrere verletzte Menschen. Die Menschen klagen über Luft-Probleme, Hautreizungen und Vergiftungs-Erscheinungen. Dem Ambatovy Konzern sind die Probleme bekannt und das Unternehmen warnt immerhin mittels Sirenen und im öffentlichen Fernsehen vor den unter Umständen tödlich wirkenden Gas-Austritten. Doch Warnungen genügen den sieben Kindern und der Mutter nicht.
Die Familie wünscht nach Deutschland zu reisen und hofft dort psychologische, soziale und medizinische Hilfe zu finden. Für möglicherweise 1000 weitere Menschen gilt es weitere Wege und Möglichkeiten der Hilfeleistung vor Ort in Madagascar zu finden. Ein zermürbende Situation ist auch die Suche nach einer Antwort, wer sich denn für die Hilfe-Leistung zuständig fühlen könnte oder es in der Tat und Wahrheit ist. Weil es zumindest in Deutschland bislang offenbar keine eindeutige Antwort auf diese wichtige Frage gibt, habe ich auch unter Tränen der Verzweiflung einen Brief des öffentlichen Protests an den EU-Kommissar für Menschenrechte in Straßburg Nils Muižnieks gesendet. Da es nicht fair wäre auch Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) um Hilfe zu bitten wurden die beiden Personen der Zeitgeschichte auch informiert und haben das Schreiben ebenso erhalten, wie auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Dean Spielmann in Strasbourg in Frankreich.
Kaum ein Mensch kann es so recht verstehen, weshalb die Organisaton einer Evakuierung von sieben unverschuldet in Not geratenen Kindern, davon bereits drei Kinder erkrankt, deren Eltern und möglicherweise von 1000 weiteren Menschen nunmehr nahezu vier Monate dauert und immer noch die Frage nicht zu beantworten ist, wer für eine optimale und angemessene Hilfeleistung in dieser Größen-Dimension zuständig sein könnte. Wenig Problem dürfte für Deutschland die sichere Reise von sieben Kindern und deren Mutter nach Konstanz in Deutschland sein. Der 18fache Familien-Vater konnte sein Plan in die Tat umsetzen, gewissermaßen als eine Art Voraus-Kommando zum Zwecke der Hilfeleistung nach Deutschland zu reisen um auch die finanzielle, soziale, psychologische und medizinische Hilfe für seine sieben Kindern und seine Ehefrau direkt vor Ort bei den deutschen Behörden von Angesicht zu Angesicht zu regeln und zu organisieren.
Unter extremen Belastungen, die kaum vorstellbar sind denkt der Vater der insgesamt 18köpfigen Großfamilie auch an möglicherweise 1000 weitere Menschen in Gefahr und erinnert sich, dass ein französischer Autor, die betroffene Gefahren-Zone als so wörtlich das „Auschwitz von Madagascar“ in einem seiner Veröffentlichungen zur Notlage von vielen Menschen, die in ernster und bedenklicher Gefahr durch die Gas-Austritte verursacht durch das Groß-Unternehmen sind. Wird es noch gelingen die sieben Kinder und deren Mutter sicher nach Deutschland reisen lassen. Wird es genügend freiwillige Helfer und Helferinnen in Madagascar geben um den möglicherweise 1000 betroffenen Menschen in Gefahr vor Ort zu helfen. Auf eine weitere Frage macht ein Mitabeiter der Regierung von Madagascar aufmerksam: Wird es gelingen die Schäden die an Umwelt, Natur und in dier Tier- und Pflanzen-Welt entstanden sind zu begrenzen und die Wunden,, die in diesen Bereichen aufgerissen wurden wieder zu heilen. Es bleibt zu hoffen, dass wir bald über mögliche Hilfeleistungen, intelligente und kreative Konzepte berichten können, wie 1000 Menschen in Gefahr in Madagascar und der Natur, Umwelt, den Tieren und Pflanzen im drittärmsten Land der Welt gut und zeitnah angemessen Hilfe und Helung geschenkt werden kann. ISMOT Internatonal Social And Medical Outreach Team sucht weiterhin Helfer und Helferinnen und wird selbstverständlich weiter berichten.
Ein öffentlicher Brief der Verzweiflung und des Protestes:

His Excellency Mr. Nils Muižnieks
Office of the Commissioner for Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex, FRANCE
+ 33 (0)3 88 41 34 21
+ 33390215053 / FAX
E-mail: commissioner@coe.int
Frau Karin G.
Auswärtiges Amt Berlin
Frau Susan K.
Auswärtiges Amt Berlin
511-05@auswaertiges-amt.deE-mail:
E-mail: rk-1@dare.auswaertiges-amt.de
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): 03018-17-0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): 03018-17-2000
Telefax: 03018173402
Postanschrift:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Dr. Guido Westerwelle
Bundesaußenminister Bundesrepublik Deutschland
Auswärtiges Amt Berlin
511-05@auswaertiges-amt.deE-mail:
E-mail: rk-1@dare.auswaertiges-amt.de
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): 03018-17-0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): 03018-17-2000
Telefax: 03018173402
Postanschrift:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Dr. Guido Westerwelle
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 / 22771636
Fax: 03022776562
E-Mail: guido.westerwelle@bundestag.de
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Bundesrepublik Deutschland c/o
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 03018102720
E-mail: internetpost@bundesregierung.de.
E-mail: cvd@bpa.bund.de
E-mail: hotline@cvd.bundesregierung.de
CDU Deutschland
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel.: 03022070-0
Fax: 03022070-111
E-Mail: info@cdu.de
His Excellency Mr. Dean Spielmann
President of the European Court of Human Rights
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France
Tel : +33 (0)3 88 41 20 18
Fax : +33388412730


Emergency of 7 children and their parents in need after Ammonia Gas Leak caused by AMBATOVY in Madagascar / Africa . Family is asking for permision to travel to SAFTEY in Germany – urgent. This written appeal about the case of 7 children in danger and their parents in danger after Ammonia Gas Leaks in Madagascar, Father of 18 children, a German citizen and his wife in danger and in need and urgent request to provide support, aid and relief for the 7 children, 2 children are already diseased and for their parents is provided in the GERMAN language.
An English translation will be provided and made available as soon as possilbe. ALL authrorities, organizations, companies, associations, aid and relief organization, NGO´s and private persons are requested to support and to assist to help 7 children in and there parents, the Michael Krieger Family (Germany) at this time located in Madagascar in Africa. Thank you. ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Founder And Managing Director, Andreas Klamm, journalist, author, registered nurse, R.N. And paradmedic, ISMOT, http://ismotnetwork.wordpress.com

Notlage von 7 Kindern in Gefahr / 2 Kinder bereits erkrankt / Eltern und Kinder einer 9 köpfigen Familie in Gefahr / Madagascar / Deutschland
Dear His Excellency Mr. Nils Muižnieks, Commissioner for Human Rights Concil Of Europe ! (Kommissar für Menschenrechte Konzil von Europa) !
Dear His Excellency Mr. Dean Spielmann
President of the European Court of Human Rights (Präsident des Europäischen Gerichtes für Menschenrechte) !
Sehr geehrte Frau Karin G. ! (Auswärtiges Amt, Berlin)
Sehr geehrte Frau Susan K. ! (Auswärtiges Amt, Berlin)
Sehr geehrte Seine Excellenz Herr Bundeaußenminister
Dr. Guido Westerwelle ! (Bundesaußenministerium / Auswärtiges Amt Berlin)
Sehr geehrte Ihre Excellenz, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (Bundesrepublik Deutschland / Deutschland)
Sehr geehrte Ihre Excllenzen ! Sehr geehrte Seine Excellenzen !
Sehr geehrte Damen und Herren Richterinnen und Richter !
Sehr geehrte Damen und Herren !

Unter Vormachtsvorlage (Vollmacht wrde bereits mehrfach an das Auswärtige Amt Berlin, Deutsche Botschaft, Polizei, Stadt Konstanz, weitere Behörden in Deutschland gesendet !) zeige ich hiermit an, dass ich Bevollmächtiger von Herrn Karl – Michael Werner Krieger, geboren am *** **** 1953, Paderborn, Deutschland, Staatsbürgerschaft: deutsch, Reise-Pass No. *************** (Bundesrepublik Deutschland / Deutschland) – Wohnort derzeit: Tamatave, Madagascar, Afrika / künftiger Wohnort: Konstanz / Deutschland oder andere Stadt in Deutschland – neue Anschrift wird nachgereicht – schreibe, handele und im Auftrag des Herrn Karl – Michael Werner Krieger, der zudem mit Grad der Behinderung 40 behindert ist, versuche dem Klienten und Hilfe-Suchenden Hilfe zu leisten und zu vermitteln aufgrund einer schweren unverschuldeten Notlage des insgesamt 18fachen Familien-Vaters, mit derzeit 7 Kinder und Ehefrau in Notlage nach Ammoniak – Gas-Freisetzungen durch einen Groß-Konzern Ambatovy in Madagascar.
Die weiteren 11 Kinder des mehrfachen Familien-Vaters sind erfreulicherweise zum Teil in Deutschland in Sicherheit.

In Gefahr sind derzeit 7 Kinder, davon 2 Kinder bereits erkrankt, die Ehefrau des Herrn Michael Krieger und der Familienvater selbst.

Der insgesamt 18fache Familien-Vater Herr Michael Krieger hat bereits am 7. Oktober 2012 einen Hilfe-Antrag auf Gewährung von Konsular-Hilfe nach Paragraph 5 des Konsular-Hilfe-Gesetzes bei den deutschen Behörden unterschrieben und eingereicht.
Die Notlage der 7 Kinder und der Eltern, Familie Michael Krieger ist unverschuldet, da der Konzern AMBATOVY in Madagascar für die Freisetzung von hochgiftigem und möglicherweise sogar tödlich wirkenden Ammoniak-Gas mit bereits öffentlich bekannten mehreren getöteten Menschen und Kindern in Madagascar im Jahr 2012 bekannt sind. Die öffentlichen Berichte und die Proteste betroffener Menschen und auch die Kritik der Regierung von Madagascar sind hierzu öffentlich bekannt und unter anderem auch via GOOGLE zu finden.
Aufgrund der allgemeinen Gefährdung durch Ammoniak-Gas-Freisetzung durch den Ambatovy Konzern ist die Familie Michael Krieger, mit 7 Kindern, zwei (2) Kinder bereits erkrankt, gezwungen unverschuldet, die Region in Tamatave in Madagascar zu verlassen. Dies ist der Familie wegen finanzieller Mittellosigkeit NICHT möglich. Aus diesem Grund beantragte Herr Michael Krieger bereits mehrfach Hilfen bei der Deutschen Botschaft, Auswärtigem Amt und weiteren deutschen Behörden, unter anderem am 7. Oktober 2012 Antrag auf Konsular-Hilfe nach Paragraph 5 des Konsular-Hilfe-Gesetztes.
Aus bislang nicht näher bekannten Gründen wurden diese Hilfen jedoch für 7 Kinder, 2 minderjährige Kleinkinder bereits erkrankt, davon 1 Kind möglicherweise schwer und bedrohlich erkrankt, und die Eltern, Familie Michael Krieger durch die Behörden in Deutschland nicht gewährt.
Bislang, obgleich inzwischen fünf Monate nach der ersten Antragstellung zur Hilfeleistung vergangen sind, wurde keine Evakuierung aus der Gefahren-Zone eingeleitet, noch auf sonstige Weise, schnelle, soziale, humanitäre, finanzielle, medizinische und psychologische Hilfe für 7 Kinder und deren Eltern in unverschuldeter Notlage geleistet.
Der Familien-Vater wünscht sobald wie möglich nach Deutschland zu reisen, möglicherweise zunächst alleine, um Hilfe-Anträge bei den zuständigen Behörden in Deutschland für sich und seine Familie rechtsgültig einreichen zu können. Die Behörden in Deutschland teilten bereits mehrfach mit, dass der Familien-Vater zwingend persönlich in Deutschland vorstellig werden muss mit Reise-Pass und Personalausweis um rechtsgültige Hilfe-Anträge für Kindergeld, Sozialhilfe, sonstige Hilfen in Deutschland zu stellen. Der Familien-Vater wünscht auch die möglichst baldige, wenig komplizierte und zeitlich schnelle angemessene Evakuierung der Familie mit 7 Kinder aus dem Gefahren-Bereich in Madagascar und eine baldige Reise der 7 Kinder, davon 2 bereits erkrankt und seiner Ehefrau nach Konstanz und Deutschland. Die Familie ist derzeit finanziell mittellos.

Da eine schwere und unverschuldete Notlage von 7 Kindern und deren Eltern vorliegt, bitte ich Sie freundlich bald möglichst zu prüfen und zu genehmigen, ob eine Hilfeleistung in folgenden Bereichen möglich ist:

1. Reise des Familien-Vaters nach Deutschland, damit dieser persönlich vor Ort mit den zuständigen Behörden die weitere Hilfeleistung für seine 7 Kinder und Ehefrau in Notlage organisieren und koordinieren kann. Hileleistung in Konstanz, Baden-Württemberg.
2. Reise der 7 Kinder und Ehefrau nach Deutschland, hier: Reise- und Flugkosten von Madagascar nach Konstanz / Deutschland. Evakuierung aus dem Gefahren-Bereich in Madagascar.
3. Soziale und medizinische Erst-Versorgungen von 7 Kindern, 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern, Familien-Vater, Herz-krank, behindert, Grad der Behinderung 40. Familien-Hilfe für eine Groß-Familie.
4. Hilfe bei der Finanzierung der Operation für ein Kind, Operation erforderlich laut Familien-Vater, wegen Hüftgelenks-Dysplasie, um lebenslang bleibende Schäden abzuwenden.
5. Hilfe bei der Erst-Ausstattung Wohnung für die Groß-Familie. Hilfe bei der Suche nach geeigneter Wohnung oder Haus auf Miet-Basis, sozialer Wohnungs-Bau, ect. oder Vergleichbares.
6. Hilfe zur Erst-Versorgung von 7 Kindern und deren Eltern – bis die sozialen Hilfen in Deutschland genehmigt sein werden (das meint im Beispiel, Schul-Ausstattung, Kleidung, Nahrung, Spielsachen, ect. )
7. Hilfe bei der Bezahlung von Gebühren, Reise-Pass-Kosten, Einreise-Genehmigungen Auswärtiges Amt / Deutsche Botschaft / Bundesverwaltungsamt, ect., deutsche Behörden und Kosten für die so genannte rechtliche Legalisierung der 7 Kinder nach deutschen Verwaltungs-Vorschriften und Gesetzen in Deutschland.
Weitere Informationen im Zusammenhang der unverschuldete Notlage der 7 Kinder und deren Eltern und der Versuchen der Hilfeleistung finden Sie auch in unserem Blog Madagascar Family Care, bei http://madagascarfamilycare.wordpress.com .
Direkt – Kontakt zum 18fachen Familien-Vater, Herrn Michael Krieger:
Michael Krieger
E-mail: le.a@live.de
ISMOT International Social Medical Outreach Team
http://ismotnetwork.wordpress.com
Regionalhilfe.de
http://www.regionalhilfe.de
http://regionalhilfe.wordpress.com
gegründet von Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Buch-Autor von 10 veröffentlichten Büchern, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Moderator, Verleger, Herausgeber, ect. / international, in Europa und weltweit tätig.
Bitte informieren Sie uns an E-mail Anschrift: newsreporter247@googlemail.com / E-mail: andreasklamm@hotmail.com oder 24 Stunden am Tag und in der Nacht, via Mobil-Telefon 01788172114, Mobil Tel. 01701486728 oder Tel. 06236489044, Tel. 06236416802 oder Fax 062364890449. Danke im voraus, wenn Sie in der Lage sein sollten Hilfe zu leisten oder Hilfe zu vermitteln für 7 Kinder, 2 Kinder bereits erkrankt und die Eltern, das meint das Ehepaar Familie Michael Krieger. Danke !

Offizielle Inkenntnis-Setzung über bestehende Notlage einer Großfamilie mit 7 Kindern, 1 Ehefrau und behindertem 18fachen Familien-Vater / 7 Kinder in Gefahr – derzeit noch in Madagascar –

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Deutschland). 14. Januar 2013. Aufgrund eines schwerwiegenden Notfalls einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern und 2 Kinder bereits erkrankt, Kinder und Eltern unverschuldet in Notlage derzeit noch in Madagascar, Vater, Staatsbürgerschaft; deutsch / Kinder, Staatsbürgerschaft bi-national / Madagascar / Deutschland, Mutter, Staatsbürgerschaft: Madagascar und seit bereits 7. Dezember 2012 andauernden Hilfeleistungs-Versuchen und Hilfe-Vermittlungs-Versuchen national und international setzen die freie Arbeitsgemeisnchaften für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com und Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.wordpress.com, vertreten durch Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen Regierungspräsidium Tübingen, Oktober 1993) und Rettungssanitäter, hiermit die Öffentlichkeit offiziell über eine bestehende NOTLAGE einer 9 köpfigen Familie, Eltern mit 7 Kindern in schwerer Notlage in KENNTNIS. Es erfolgt hiermit ÖFFENTLICHE INKENNTNISSETZUNG über eine NOTLAGE einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern in Not. Zwei der Kinder der Großfamilie sind bereits erkrankt. Wir bitten zeitgleich um Hilfeleistung und Hilfevermittlung.
Um alle Missverständnisse zu vermeiden, als Gründer und Projektleitung der freien Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de und den internationalen freien Hilfe-Netzwerks und Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com ist es selbstverständlich NICHT unser Ziel, deutschen Verwaltungen und Behörden oder sonstigen Einrichtungen Schaden zuzufügen.
Unser Ziel ist ein recht einfaches und verständliches Ziel: Schnelle, unbürokratische und angemessene Hilfe-Leistung für Menschen und Tiere in Not, die unverschuldet in schwere Not geraten sind und sich derzeit immer noch in ener GEFAHREN-ZONE befinden. Ammoniak und Ammoniak-Gas können tödliche Wirkungen haben, vor allem auf minderjährige Kleinkinder. Diese Gefahr gilt es von Klein-Kindern, dem Ehepaar, Eltern und Tieren abzuwehren – schnellstmöglichst.

Verdacht schwerer Straftaten nach dem Völkerstraf-Gesetzbuch (VstGB)
Verdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit / gegen Menschen

/7 minderjährige Kleinkinder, davon bereits 2 Kinder erkrankt und gegen die Eltern sowie gegen weitere Menschen Madagascar / Deutschland )

Von weiteren Zeugen und Beobachtern der Notlage der Familie Michael Krieger und 7 Kindern in schwerer Notlage, 2 Kinder bereits erkrankt, wurde ich in Kenntnis gesetzt, informiert und dringend gebeten, gegen die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft, des Auswärtigen Amtes und gegen Frau Karin G. Frau Susan K. (beide Auswärtiges Amt, Berlin), Herrn Wolfgang S. (Kanzler I. Klasse, Deutsche Botschaft Madagascar), Strafanzeige bei der Polizei wegen des DRINGENDEN TATVERDACHTS der GEFÄHRLICHEN UND VORSÄTZLICHEN KÖRPERVERLETZUNG UND VERDACHT DER UNTERLASSENEN HILFELEISTUNG UND WEITERER SCHWERER STRAFTATEN zu erstatten.
ISMOT International Social And Medical Outreach Team und Regionalhilfe.de , zwei freie international tätige Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte wurden von mir jedoch gegründet zum Zwecke der Hilfe-Vermittlung und Hilfe-Leistung für Menschen und Tieren in schweren Notlagen und nicht zum Zwecke der Strafverfolgung. Hier ist meiner Überzeugung nach normalerweise die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zuständig, da ich im Hauptberuf auch nur Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Buch-Autor von 10 veröffentlichten Büchern, Verleger, Herausgeber, Moderator bin und im sekundären zweitberuflichen Engagement, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. In den Jahren 2003 und 2004 studierte ich in Ludwigshafen am Rhein an der Fachhochschule zudem im Fachbereich für Sozial- und Gesundheitswesen und Pflege-Management. Diese bedeutet auch, dass mir die wichtigen Kenntnisse, die jeder Rechtsanwalt und Richter mit einem JURA-Studium haben sollte, ohne Studium, nicht vollumfänglich bekannt sein können. Dies wäre dann doch etwas viel erwartet, alle Gesetze die es in Deutschland und in der Welt gibt, zu kennen. Dies ist Aufgabe von Rechtsanwälten und Richtern, glaube ich zumindest.
Post-Zustellungs-fähige Anschrift des Herrn Wolfgang S.
Herrn
Wolfgang S.
Kanzler I. Klasse
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
101, Làlana Pastora Rabéony Hans
Ambodirotra, B.P. 516
Antananarivo / Madagaskar
Tel.: (+261) 20 22 238 02/03
Da ich für mehrere Jahre Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, des Landes Rheinland-Pfalz war und zudem im direkten Dienst für Deutschland und der Bundesrepbulik Deutschland, genauer für die Bundeswehr, Bundeswehr Luftwaffe, III. Luftwaffen-Ausbildungs-Regiment, Germersheim und dort auch noch im Luftwaffen-Sicherungs-Trupp und als Rechnungsführer tätig war, werde ich durch diese Umstände in einen sehr schweren Gewissenkonflikt gebracht.
Aus politischen, religiösen, rechtlichen, strafrechtlichen, humanitären, sozialen, pflegerischen und Welt-anschaulichen Gründen und aus Gewissensgründen lehne ich selbstverständlich die möglicherweise geplante vorsätzliche Tötung oder Ermordung von 7 Kindern, davon 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern ebenso in zum Teil tödlicher GEFAHR grundsätzlich ab.
Als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen, Regierungs-Präsidium Tübingen, Oktober 1993) und als Rettungssanitäter ist mir natürlich bekannt, dass es ein Leichtes sein dürfte, wenn 7 Kinder und deren Eltern in der Gefahrenzone im Bereich des Ambatovy Konzerns in Madagascar regelmässigen Vergiftungen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen auf Dauer über mehrere Tage, Wochen, Monate ausgesetzt bleiben, dass es sehr wohl ein Leichtes sein dürfte, eine ganze Familie mittels Vergiftung durch Ammoniak und Ammoniak-Gas-Freisetzung zu vergiften, bzw. zu töten oder vorsätzlich, vermutlich aus niedrigen Beweggründen ( = Geld) zu ermorden.
Eine solche Tötung oder Ermordung von 9 Menschen, genauer 7 Kinder, 2 Kinder davon bereits erkrankt und deren Eltern wäre selbstverständlich ein massiver Akt der Gewalt und ein eindeutiger Verstoss gegen nationale und internationale Rechte, Bestimmungen, Schutz-Bestimmungen für besonders Schutz-bedürftige, Schutz-befohlene Menschen und gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, doch auch gegen die Bestimmungen des European Council, des Konzils von Europa. Rechtlich und strafrechtlich betrachtet wären hiermit vermutlich nicht nur eine Straftat sondern sogar mehrere Straftaten verbunden.
Da die Bundeskanzlerin Dr. Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel (CDU) bislang jedoch NICHT die Insolvenz, das meint die Zahlungs-Unfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland öffentlich verkündet hat, gibt es keinen einzigen Anlass dazu, 7 Kinder und deren Eltern in Madagascar, Vater, deutscher Staatsbürger, für mehrere Wochen und Monate in einer Gefahrenzone durch Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzern verseucht, zu belassen und mit einer solchen Massnahme wissentlich und billigend aus finanziellen Gründen ( = Geld und damit niedrige Beweggründe / besonders schwere Straftat ) den Tod von 7 minderjährigen Kindern, 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern und von weiteren Menschen und Tieren in Notlage in Kauf zu nehmen oder sogar möglicherweise wissentlich herbeizuführen, um mögliche Zeugen „verschwinden zu lassen“ oder für immer „zum Schweigen zu bringen.“
Aus Glaubensgründen, glaube ich in der Regel, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte für die Prüfung solcher Straftaten und Ereignisse zuständig sind.
Aus moralischen und gesellschaftlichen Gründen hingegen, fällt es mir sehr schwer, gegen Mitarbeiter der Bundesregierung oder des Auswärtigen Amtes und damit indirekt Teil der Bundesregierung Strafanzeigen wegen des Verdachts schwerster Verbrechen oder gar wegem eines schwerwiegenden Verdachts von VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT zu erstatten. In der Regel versuche ich immer gütliche Wege und Einigungen zu erarbeiten. Im absoluten Notfall, den ich für die 7 Kinder, 2 bereits erkrankte Kinder und dem Ehepaar Familie Michael Krieger nicht mehr aussschließen kann, bleibt zum Zwecke der weiteren GEFAHRENABWEHR nur noch die Erstattung der Strafanzeige wegen des Verdachts schwerster Verbrechen und Gewaltakte bei denen das Leben und die Gesundheit von 7 Klein-Kindern und deren Eltern gefährdet wird und gefährdet ist.
Dennoch bitte ich die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes vor einer Erstattung einer Strafanzeige mir schnellstmöglichst, Telefon- und Fax-Nummer, E-mail-Anschrift und Name des DIREKTEN DIENSTVORGESETZTEN im Auswätigen Amt in Berlin und der Beschwerdestelle im Auswärtigen Amt mitzuteilen, damit ich noch einmal mit dem Dienstvorgesetzten der betroffenen Personen Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten kann, bevor ich gezwungen werde, zur weiteren GEFAHREN-ABWEHR und des VERSUCHES der RETTUNG des LEBENS von 7 Kindern, davon 2 Kinder bereits erkrankt und deren Eltern in Madagascar, die dringend aus einer gefährlichen Gefahren-Zone in Sicherheit nach Deutschland zu reisen wünschen, Strafanzeige gegen Mitarbeiter der deutschen Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes erstatten muss, damit die Tötung von 7 Kindern in Gefahr und deren Eltern möglicherweise doch noch verhindert werden kann. Eine Tötung von 7 Kindern mit Eltern in Notlage ist NICHT erforderlich, da Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland, wie auch die Gemeinschaft der Menschen von 82 Millionen Menschen, in der Lage sind, Hilfe zu leisten ohne dass hierbei erhebliche Gefahren für Deutschland entstehen könnten.
Quelle: Wikipedia / VstGB / Völkerstrafgesetzbuch
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 heißt es in Artikel 9: „Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen. Der ICC berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz und darf nur Straftaten verfolgen, die nach dem Inkrafttreten des internationalen Strafrechts begangen werden.
Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“
Mit der Londoner Charta verständigten sich die Alliierten auf ein gemeinsames Strafrecht, das ihren jeweiligen nationalen Rechtssystemen übergeordnet war. Sie bildete die juristische Grundlage für die Nürnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber.
Definition im Rom-Statut
Artikel 7 des 2002 in Kraft getretenen Rom-Statuts als Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofes enthält folgende Definition:
Absatz 1: Jeder der folgenden Akte, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs erfolgen:
(a) vorsätzliche Tötung

(b) Ausrottung
(c) Versklavung
(d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung
(e) Freiheitsentzug oder sonstige schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts
(f) Folter
(g) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe
(h) Verfolgung einer Gruppe oder Einheit aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen, geschlechtlichen oder anderen Gründen, die allgemein als unzulässig anerkannt sind im internationalen Recht in Verbindung mit diesem Paragraph und den anderen Verbrechen, die der Jurisdiktion dieses Gerichtes unterliegen. (Anmerkung: Neben den Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind auch Völkermord, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg strafbar)
(i) Apartheid
(j) Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen
(k) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen.
Absatz 2: Zur Definition von Absatz 1:

(a) Angriff gegen die Zivilbevölkerung bedeutet: Eine Verhaltensweise, die mit der mehrfachen Begehung der in (§1) genannten Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung verbunden ist, in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat.
(b) Ausrottung bedeutet die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen wie zum Beispiel den Entzug von lebensnotwendigem Material wie Lebensmittel und Medikamenten mit dem Ziel, Teile der Bevölkerung zu vernichten.
(c) Versklavung bedeutet die Ausübung jeglicher Gewalt, um über Menschen als Eigentum zu verfügen, inklusive dem Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern.
(d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung bedeutet die erzwungene, völkerrechtlich unzulässige Verbringung der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen aus dem Gebiet, in dem sie sich legal aufhalten.
(e) Folter bedeutet die absichtliche Schmerzenszufügung, körperlich oder mental, von Personen in Haft oder unter Kontrolle durch Ankläger, ausgenommen sind Schmerzen und Leiden, die der legale Strafvollzug mit sich bringt.
(f) Erzwungene Schwangerschaft bedeutet die rechtswidrige Gefangenhaltung einer zwangsweise geschwängerten Frau in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht zu begehen. Die Bestimmung ist nicht so auszulegen, als berühre sie innerstaatliche Gesetze in Bezug auf Schwangerschaft.
(g) Verfolgung bedeutet die absichtliche, schwere Verletzung von fundamentalen Grundrechten gegen internationales Recht wegen der Identität einer Gruppe oder Gemeinschaft.
(h) Apartheid bedeutet unmenschliche Akte ähnlich denen im (§1), verübt durch ein institutionalisiertes Regime, in Form einer systematischen Unterdrückung und Dominierung einer Rasse durch eine andere.
(i) Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen bedeutet die Festnahme, den Entzug der Freiheit oder die Entführung von Personen; durchgeführt, unterstützt oder gebilligt durch einen Staat oder eine politische Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen.
Absatz 3: Der Ausdruck „Geschlecht“ bezieht sich auf beide Geschlechter, das männliche und weibliche, im gesellschaftlichen Zusammenhang. Er hat keine andere als die vorgenannte Bedeutung.
Strafbarkeit nach nationalem Recht
Deutsches Recht
→ Hauptartikel: Völkerstrafgesetzbuch
Gemäß deutschem Recht sind „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) überall sowie durch jeden und an jedem strafbar (siehe § 1 VStGB). Die Anwendung wird durch die Ausprägung des Opportunitätsprinzips in § 153f Strafprozessordnung (StPO) wesentlich eingeschränkt. Insbesondere kann hiernach von einer Verfolgung abgesehen werden, wenn die Verbrechen gegen die Menschlichkeit „vor einem internationalen Gerichtshof oder durch einen Staat, auf dessen Gebiet die Tat begangen wurde, dessen Angehöriger der Tat verdächtig ist oder dessen Angehöriger durch die Tat verletzt wurde, verfolgt werden“.
Verdacht der gefährlichen Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung (StGB – Strafgesetzbuch)
(1) Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html


Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung nach Paragraph 323 c StGB (Strafgesetzbuch)

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
28. Abschnitt – Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c)

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung (StGB)

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Offizielle Inkenntnis-Setzung: Notlage 7 Kinder und deren Eltern in Madagascar in unverschuldeter Notlage / Gefahr durch Ammoniak -Gas-Freisetzung des Ambatovy Koinzerns
An alle
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Offizielle Inkenntnis-Setzung über bestehende Notlage einer Großfamilie mit 7 Kindern, 1 Ehefrau und behindertem 18fachen Familien-Vater / 7 Kinder in Gefahr – derzeit noch in Madagascar –
Analakininina (Madagascar) / Berlin (Deutschland). 14. Januar 2013. Aufgrund eines schwerwiegenden Notfalls einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern und 2 Kinder bereits erkrankt, Kinder und Eltern unverschuldet in Notlage derzeit noch in Madagascar, Vater, Staatsbürgerschaft; deutsch / Kinder, Staatsbürgerschaft bi-national / Madagascar / Deutschland, Mutter, Staatsbürgerschaft: Madagascar und seit bereits 7. Dezember 2012 andauernden Hilfeleistungs-Versuchen und Hilfe-Vermittlungs-Versuchen national und international setzen die freie Arbeitsgemeisnchaften für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, http://ismotnetwork.wordpress.com und Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.wordpress.com, vertreten durch Andreas Klamm, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Staatsexamen Regierungspräsidium Tübingen, Oktober 1993) und Rettungssanitäter, hiermit die Öffentlichkeit offiziell über eine bestehende NOTLAGE einer 9 köpfigen Familie, Eltern mit 7 Kindern in schwerer Notlage in KENNTNIS. Es erfolgt hiermit ÖFFENTLICHE INKENNTNISSETZUNG über eine NOTLAGE einer 9köpfigen Familie mit 7 Kindern in Not. Zwei der Kinder der Großfamilie sind bereits erkrankt. Wir bitten zeitgleich um Hilfeleistung und Hilfevermittlung.
Das Auswärtige Amt, die Deutsche Botschaft, Polizei, Staatsanwaltschaft, 60 Verlage, Medien,Charity-Organisationen, Vereine, Hilfe-Organisationen, national und international, zahlreiche Rechtsanwälte, zwei Flug-Gesellschaften und inzwischen weitere Behörden wurden bereits Anfang Dezember 2012 über eine unverschuldete, bestehende Notlage von 7 Kindern, Staatsbürgerschaften: Madagascar und Deutschland, der Ehefrau des Familien-Vaters und Herrn Michael K., geboren in Paderborn, erkrankt, mit bestehender, staatlich anerkannter Behinderung, informiert.
Hiermit setze ich Sie offiziell in Kenntnis, dass zwei (2) minderjährige Kinder bereits erkrankt sind und sieben (7) Kinder von insgesamt 18 Kindern in GEFAHR sind. Die weiteren 11 Kinder der Großfamilie sind nach derzeitigen Erkenntnissen in Sicherheit. Gefährdet sind derzeit 7 Kinder, davon 2 bereits erkrankt.
Alle Behörden, Verwaltungen, Institutionen, Firmen, Vereine, Hilfe-Organisatonen, kirchliche Hilfe-Dienste, private Hilfe-Dienste, staatliche Hilfe-Dienste und Privat-Personen werden um Hilfe-Leistung gebeten, um weitere Gesundheits-Schäden und Gefahren für Leib, Seele, Gesundheit und Leben der 7 Kinder, der Ehefrau des Herrn Michael K. und von Herrn Michael K., soweit wie möglich abzuwehren und Hilfe zu leisten, soviel wie erforderlich.
Für Hilfe-Angebote oder Antworten auf FRAGEN steht ISMOT International Social And Medical Outreach Team, 24 Stunden am Tag, Tag und Nacht zur Verfügung. Anfragen via E-mail bitte an E-mail: newsreporter247@googlemail.com senden. Danke !
Neuhofen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Deutschland, 14. Januar 2013
Neuhofen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Deutschland, 23. Januar 2013
Öffentlicher und FORMELLER PROTEST
Aus rechtlichen Gründen und aus Gewissensgründen, bitte ich hiermit in allen Protokolle, Akten und Dokumentationen meinen ÖFFENTLICHEN UND FORMELLEN PROTEST wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verdachts der vorsätzlichen Nichtgewährung von gesetzlich zustehenden Hilfen für 7 Kinder und deren Eltern, Familie Michael Krieger in unverschuldeter Notlage Madagascar. Die möglicherweise begangenen Straftaten sind besonders schwerwiegend, da öffentlich bekannt und bei Behörden bestens bekannt ist, dass 2 der 7 minderjährigen Kleinkinder bereits erkrankt sind und Familie Michael Krieger Schutz-los ohne Hilfe den weiteren Ammoniak-Gas-Freisetzungen durch den Ambatovy Konzern seit 7. Oktober 2012, dem Tag der Antragstellung für die Konsular-Hilfe nach Paragraph 5, Konsular-Hilfe-Gesetz bei den deutschen Behörden, möglicherweise weiteren Vergiftungs-Versuchen und schwersten Gesundheits-Schädigungen, die im schlimmsten Fall zum TOD führen können, ausgesetzt sind.
Es wird ausdrücklich gebeten, den Verantwortlichen für möglicherweise sogar vorsätzlich begangene Straftaten zu vermitteln und diese in Kenntnis zu setzen, dass es keine legtime Rechtsgrundlage für eine vorsätzliche Tötung oder Ermordung von 7 Klein-Kindern, davon 2 Kinder bereits erkrankt, für deren Eltern ubnd für Rettungskräfte, die versuchen Hilfe zu leisten gibt. Nationale und internationale Rechte, Bestimmungen, Ordnungen und Schutz-Bestimmungen, wie etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Rom Statuten, die EU-Schutz-Bestimmungen und weitere Bestimmungen, Gesetze und Ordnungen verbieten die Tötung von 7 Kindern und deren Eltern in unverschuldeter Notlage.
Noch einmal BITTE ich ausrdrücklich alle Verantwortlichen, Menschen, Behörden, Organisationen, Stiftungen, Gruppen, Vereinen, Initiativen, Krichen, Weltanschauungs-Gemeinschaften, Glaubenskongregationen unterschiedlichsten Glaubens, Privat-Personen, sonstige Hilfe-Institutionen DRINGEND Hilfe für 7 Kinder, davon 2 Kinder bereits erkrankt und für Familie Michael Krieger zu LEISTEN, damit Leid, Schmerz, Gesundheitsschäden und eine Tötung oder Ermordung verhindert, abgewehrt und abgewendet werden können, was mit einfachsten Mitteln einer Flugreise nach Deutschland schnell, zeitlich angemessen und wirkungsvoll durchführbar und realisierbar ist.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor
Redaktionsleitung, Verleger, Herausgeber – Journalist , broadcast journalist, publisher, writer and author / staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter / registered nurse (R.N.) / paramedic
Offizielle und amtliche Bestätigung finden Sie unter anderem bei:
http://ismotnetwork.wordpress.com/offizielle-und-amtliche-bestatigungen
Regionalhilfe.de, Medien- und Hilfe-Projekte seit 2006, www.regionalhilfe.de
GHL Sozialmission, www.regionalhilfe.de/ghlsozialmission
IFN International Family Network d734, www.ifnd734.org
ISMOT International Medical And Social Outreach Team, www.britishnewsflash.org/ismot ,
http://ismotnetwork.wordpress.com
Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org
British Newsflash Magazine seit 1986, www.britishnewsflash.org
Radio TV IBS Liberty seit 1986, www.ibstelevision.org, www.radiotvinfo.org
Journalisten-Büro Andreas Klamm Sabaot, www.andreas-klamm-sabaot.de.be
oterapro.de, Radio, Fernsehen, Nachrichten und Informationen, www.oterapro.de
Tel. 06236 416802, Tel. 06236 48 9044, Mobil Tel. 0178 817 2114, Fax 03222 9308147, Fax 06236 4890449, e-mail: kontakt@radiotvinfo.org, e-mail: andreasklamm@hotmail.com – Country Code – Länder Code – Deutschland – Germany: 0049
Schreiben und Eil-Antrag an den EU-Kommissar für Menschenrechte, His Excellency Mr. Nils Muižnieks, Office of the Commissioner for Human Rights, Council of Europe, F-67075 Strasbourg Cedex, FRANCE / Frankreich in PDF-Version – Link: http://madagascarfamilycare.files.wordpress.com/2013/02/familiennotlage20131_media_and_press_version_redigiert.pdf / Familiennotlage20131_Media_And_Press_Version_redigiert
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