Nach Richterspruch das Baugebiet geteilt

Nach Richterspruch das Baugebiet geteilt
Von Andreas Klamm
Weingarten. – Weil das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im November den Bebauungsplan „Am Oberen Neugraben/ Krummäcker“ für nicht wirksam erklärte und nach Auffassung des Gerichtes die festgestellten Mängel jedoch nur in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten, mussten die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung am Montag nach Lösungen ringen. Bauplaner, Ingenieur Peter Fischer vom Büro Schara und Fischer aus Mannheim, stellte mehrere Lösungsvorschläge vor. Probleme bereiten die Spitzenlärmbelastungen eines am Baugebiet angrenzenden Unternehmens, das zur Nachtzeit zwischen fünf und sechs Uhr die zulässigen Grenzwerte der Lärmbelastung um elf Dezibel überschreite.
Der Rat beschloss jetzt, das Baugebiet in zwei Bereiche, den Teilbereich „Am Oberen Neugraben“ und den Teilbereich „Krummäcker“ aufzuteilen. Im Planteilbereich „Am oberen Neugraben“ ist möglicherweise die Verlegung des Spielplatzes, die Ausweisung als Dorfmischgebiet oder landwirtschaftliche Fläche, die Vergrößerung der Geschoss- und Grundflächenzahl sowie die Erweiterung passiver Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Die Baufenster für die bevorzugte Bebauung in Einzelhausbauweise dürften nicht zu groß werden. Bürgermeister Dr. Kurt Seibert schlug von den vielen Varianten, mit denen er in Verhandlungen mit einem privaten Investor gehen will, die billigste Lösung im Interesse der Gemeinde vor. Aus Doppelhäusern sollten Einfamilienhäuser werden.
Der Gemeinderat beschloss drei Lösungsvarianten, mit denen Lärmschutz erreicht werden könnte. Davon werden zwei Lösungen besonders favorisiert. Die erste Variante und billigste Lösung: Aufschüttung eines „steilen Walls“, der sich auch begrünen ließe.
Die zweite Lösung, die Seibert persönlich bevorzugen würde, ist Lärmschutz durch die Bebauung mit Nebengebäuden zu erreichen. In der dritten Lösung ist vorgesehen, die Häuser so zu bauen, dass die Rückenfläche als Lärmschutz dienen könne. Allerdings sei unklar, wie weit der private Investor mitziehe.
Im B-Plan-Teilbereich Krummäcker ergibt sich eine wesentliche Änderung durch das Gerichtsurteil durch eine Verlängerung des Lärmschutzwalls um den geplanten Einkaufsmarkt herum. Die Firma Schlecker, so Seibert, suche in Weingarten ein geeignetes Gebäude, um dort einen Laden errichten zu können.
Erst-Veröffentlichung: Speyerer Tagespost, 22. Januar 2001
Zweit-Veröffentlichung: British Newsflash Magazine, August 2007

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