Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?
Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?
Ist eine Aufklärung der Ursachen der Loveparade-Katastrophen in Duisburg erwünscht ? Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt möglicherweise auch gegen Journalisten, Autoren und Blogger wegen Berichten zur Loveparade-Katastrophe – Sind es Verletzungen des Urheberrechtes ? – Ist die Freiheit der Presse in Deutschland noch in der Praxis möglich ? – Können Blogger, Autoren und Journalisten im Angesicht drohender, extrem hoher Geldstrafen oder ersatzweise möglicherweise mehrjährige Haftstrafen im Gefängnis noch frei berichten ?
Von Andreas Klamm-Sabaot
Duisburg / Berlin. 19. August 2010. Nur drei Wochen nach der Loveparade-Katastrophe und einer Massenpanik in Duisburg in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, demonstriert der CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55) jetzt uneingeschränkte und nahezu grenzenlose Macht und Stärke. Gegen Journalisten, Autoren und Blogger, die zu den Ereignissen der Loveparade berichten, ermitteln jetzt möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft und ein Landgericht. Den Journalisten, Autoren und Bloggern könnten in Deutschland Geld-Strafen im Rahmen eines verhängten Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro oder mehrjährige Haftstrafen in Gefängnissen in Deutschland drohen. Die Veröffentlichung von Dokumenten zur Loveparade wurde jetzt gerichtlich auf Veranlassung der Stadt Duisburg verboten. Mehreren Medien-Berichten und nach Informationen der Tageszeitung TAZ und Die Zeit sowie dem Nachrichten-Sender n-tv wurden im Internet unter anderem von Xtranews am Mittwoch Anhänge eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens veröffentlicht.
Das Landgericht Köln hat die Veröffentlichung der Dokumente verboten. Das regionale Nachrichten-Portal Xstranews teilte mit, dass es um einen Streitwert in der Höhe von 50.000 Euro und um die Verteidigung der Pressefreiheit in der Sache gehe. Die Stadt Duisburg sieht in der Veröffentlichung der Dokumente möglicherweise einen Verstoß gegen das Urheberschutzrecht. Blogger, Autoren und Journalisten wurden abgemahnt. Diesen droht jetzt eine Strafe in Form eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro ersatzweise eine mehrjährige Gefängnis-Strafe. Xtranews habe die Dokumente nach der Abmahnung aus dem Internet genommen. Die Stadt Duisburg hat zuvor eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Köln erwirkt um die Verbreitung der Dokumente zu stoppen.
In einer Gegendarstellung der Xtranews-Redaktion, die der Redaktion der Zeitung der Rheinischen Post gesendet wurde heißt es unter anderem : „Die Stadt Duisburg hat zunächst versucht, eine Einstweilige Verfügung in Sachen Datenschutz zu erwirken – mit dem Versuch, diesen unter dem Presserecht zu subsumieren. Da dies scheinbar nicht gelungen ist, hat man in einem zweiten Schritt ein Konstrukt entwickelt, welches einen Verstoß gegen das “Urheberrecht”darstellen sollte.“
Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55, CDU) demonstriert drei Wochen nach der Katastrophe bei der Loveparade uneingeschränkte und grenzenlose Macht. Mit allen Mitteln und aller Härte wolle er, so bewerten es Menschenrechts- und Presse-Beobachter, gegen Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die mit der Veröffentlichung der Dokumente aus dem Gutachten über die Ereignisse der Loveparade-Katastrophe in Duisburg berichten und mit diesem außergewöhnlichen redaktionellen und journalistischen Mittel zur Aufklärung der Umstände beitragen wollten, die zum Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg und mehr als 500 zum Teil schwer verletzten Menschen am 24. Juli 2010 führten. Drei Wochen nach dem Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg stehen mehrere Autoren, Blogger und Journalisten möglicherweise selbst vor dem drohenden wirtschaftlichen Tod und Aus in Duisburg, das meint genauer der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung, da in Zeiten der Weltwirtschafts-Krise, Redaktionen, Journalisten, Autoren, Blogger und kleine Verlag in der Regel nicht über 250.000 Euro in bar in der Porto-Kasse oder auf Konten verfügen. „Ist der Tod in Duisburg zuhause ?“, fragen besorgte Menschen, die die Ereignisse in der Stadt weltweit beobachten.
Die Autoren der Tageszeitung TAZ.de (www.taz.de ) fragen: „Will Oberbürgermeister Adolf Sauerland Aufklärung oder nicht?“ Wirklich ernst nehme nach Spekulationen der TAZ der Oberbürgermeister von Duisburg die Aufklärung der Loveparade-Katastrophe nicht. Zwar habe die Stadt Duisburg auch Teile des Gutachtens auf der Web-Seite der Stadt veröffentlicht, doch dort fehlen die Anhänge zum Gutachten. Bei den Dokumenten gehe es um 300 Seiten Anhang zu einem Gutachten, um ausführliche Protokolle von Sitzungen, Planungs-Konzepte und Hintergründe zum Gutachten. Nach Ansicht von Autoren, Bloggern und Journalisten sehe die Stadt Duisburg und der Oberbürgermeister in der Frage der Zuständigkeiten „nicht immer gut aus.“
Die Stadt Duisburg begründet das Verbot der Veröffentlichung, laut Medien-Berichten, unter anderem mit folgenden Gründen: Die Schriftstücke und Anlagen enthalten nicht geschwärzte, Personen-bezogene Daten. Es könnte um Datenschutz und um Urheberrechtsschutz gehen, vermuten weitere Journalisten und Medien. Der Betreiber von Xtranews, Thomas Rodenbücher, machte sich eine Entscheidung, so weitere Medienberichte, über die Veröffentlichung der Dokumente nicht einfach. Man habe eine Abwägung zwischen Urheberschutzrecht und öffentlicher Aufklärung treffen müsse. Bei dieser Prüfung seien Autoren, Journalisten und Blogger zur Überzeugung gelangt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, die Dokumente zu sehen.
Weiteren Medien-Berichten zufolge, stammen die brisanten Daten von einer CD, die aus dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen zugespielt worden sein soll. Nach dem Bekanntwerden der Inhalte der Dokumente seien jede Menge neue Fragen entstanden auch bei einigen Ratsmitglieder in der Stadt Duisburg, die über die Inhalte der Schriftstücke teilweise möglicherweise keine Kenntnisse hatten. Die Dokumente und Anhänge zum Gutachten, das von der Stadt Duisburg in Auftrag gegeben wurde, haben sich inzwischen jedoch weltweit so sehr verbreitet dass eine Umsetzung des Verbots des Landgerichtes und der Stadt der Veröffentlichung praktisch trotz Androhung hoher Geldstrafen in Höhe von 250.000 Euro und einstweiliger Verfügung des Landgerichtes nicht mehr praktisch möglich war.
Daher wolle die Stadt Duisburg jetzt „nicht mehr juristisch gegen die Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die über die Ereignisse der Loveparade in Duisburg auch kritisch berichtet haben.“, schreiben weitere Zeitungen. Inzwischen seien die Dokumente in vollem Umfang beim Online-Portal Indymedia zu finden und auch bei Wikileaks werde über eine Veröffentlichung der Dokumente diskutiert zum Zwecke der Hilfe für Aufklärung. Es sei kaum noch möglich die Dokumente aus dem Internet verschwinden zu lassen. Das Nachrichten-Portal „Der Westen“ berichtet unterdessen: „Die Stadt Duisburg und ihr Oberbürgermeister Adolf Sauerland wollen die Veröffentlichung von Verwaltungs-Unterlagen zur Loveparade-Planung im Internet gerichtlich verhindern.“
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV, www.djv.de ) habe sich ebenso eingeschaltet: „Statt Informationsblockaden sollte die Stadt Transparenz herstellen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Journalisten-Verband ist enttäuscht über die „restriktive Informations-Politik“. Die Stadt solle auf juristische Mittel verzichten und eine partnerschaftliche Presse- und Öffentlichkeits-Arbeit pflegen. “Das ist sie den Journalisten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Die umfassende Information über die Duisburger Vorkommnisse ist eine Kernaufgabe der Medien ” ergänzte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in einer Erklärung auf der Web-Seite des DJV.
Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org ) erklärte in London „…mit der Androhung von 250.000 Euro – Strafen, Ordnungs-Geldern oder mehrjährigen Gefängnis-Strafen stehen auch Journalisten, Autoren und Blogger sowie kleine Medien-Unternehmen und Verlage in Deutschland in der tödlichen Gefahr der ganz realen wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung und das könne dann auch eine tödliche Gefahr vor allem auch für behinderte Journalisten, Autoren, Blogger, kleine Medien-Unternehmen oder Verlagen bedeuten.“ Es bleibe zu hoffen, dass die Restriktionen der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, die nach europäischen, nationalen und internationalen Gesetzen und Menschenrechten garantiert sind, in Deutschland nicht weiter ausgeführt werden, weil sonst eine freie Berichterstattung, die dem obersten Gebot der Presse der Verpflichtung zur Wahrheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu gewährleisten, nicht mehr in Deutschland möglich wäre.
Artikel 5 Grundgesetz, Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
AUSZUG aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948:
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
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