Landeskriminalamt schränkt Verbreitung rechtsextremer Musik ein

Landeskriminalamt schränkt Verbreitung rechtsextremer Musik ein
Jugendgefährdende Medien – Landeskriminalamt regte 51 Indizierungen an – Woidke: “Gegen Rechtextremismus auch mit Jugendschutzregeln vorgehen”
Potsdam. 30. Dezember 2010. (and). Das Landeskriminalamt (LKA) hat im Verlaufe des Jahres 2010 bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von 51 Tonträgern extremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt, teilte das Innenministerium des Landes Brandenburg heute mit. Davon wurden bereits 28 Tonträger von der Prüfstelle auf den Index gesetzt. Die Tonträger wurden im Rahmen der Polizeiarbeit sichergestellt und durch die Polizeidienststellen dem LKA zur Prüfung übergeben.

Innenminister Dieter Woidke sagte: “Gerade die rechtsextremistische Szene bedient sich skrupellos jugendgemäßer Musik für den Transport ihrer nationalistischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Hetze, um junge Leute für ihre verwerflichen Ziele zu ködern. Deshalb setzen wir auch die Instrumente des Jugendschutzes konsequent im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein.”
Von den auf Anregung des LKA im Jahr 2010 bisher indizierten 28 Tonträgern wurden 11 Titel in den Listenteil A und 17 Titel in den Listenteil B des Indizierungsverzeichnisses aufgenommen. Aus dem Verkehr gezogenen wurden dabei unter anderem rechtsextremistische Musik-CDs mit für sich sprechenden Titeln wie “Sonderzug nach Dachau”, “NS-Skins”, “White Youth, white Hate” oder “Negerdreck”.
Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der BPjM sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot. Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 400 Mal Gebrauch. Schwerpunkt der Indizierungen blieben auch im Jahr 2010 Musik-CDs rechtsextremistischer Gruppen.

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