Ärztemangel in der Fläche wirksam entgegensteuern – Landkreise besser in Planung der Kassen und Ärzte einbeziehen
Ärztemangel in der Fläche wirksam entgegensteuern – Landkreise besser in Planung der Kassen und Ärzte einbeziehen
Gesundheitspolitische Konferenz des Deutschen Landkreistages
Berlin, 13. Juni 2013. (red). Der Deutsche Landkreistag veranstaltet am heutigen Nachmittag eine gesundheitspolitische Konferenz in Berlin. Im Vorfeld betonte Präsident Landrat Hans Jörg Duppré die Rolle der Landkreise im Gesundheitswesen und forderte die Politik auf, dem Ärztemangel durch bessere Einbindung der Landkreise in Planungsentscheidungen wirksam zu begegnen. Er sagte: „Ohne kommunales Engagement und die Einbindung der Landkreise in die wesentlichen gesundheitspolitischen Weichenstellungen auf Ebene des Bundes und der Länder werden wichtige Chancen für die Weiterentwicklung und Modernisierung nicht genutzt.“ Um die Bedarfsplanung mit beeinflussen zu können, müsse etwa bundesgesetzlich sichergestellt werden, dass die Landkreise mit hinreichenden Mitwirkungsbefugnissen in den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen vertreten seien.
Die Landkreise seien mit den Ländern subsidiär Träger des Sicherstellungsauftrags für die stationäre medizinische Versorgung. Sie organisierten des Weiteren den öffentlichen Gesundheitsdienst und seien verantwortlich für die Durchführung des Rettungsdienstes. „Auch die Einbindung der Landkreise in die ambulante medizinische Versorgung ist gerade in den Landkreisen, in denen Versorgungsschwierigkeiten bestehen, in den vergangenen Jahren gewachsen. Diese umfassende Verantwortung ist für uns Auftrag und Ansporn zugleich, um die Rolle der Landkreise im Gesundheitswesen weiter zu stärken“, erläuterte Duppré.
Der Deutsche Landkreistag befasst sich seit einigen Jahren immer stärker mit Fragen der Gesundheitspolitik. Duppré dazu: „Wir haben beispielsweise einen Kooperationsvertrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossen und kooperieren mit dem Deutschen Hausärzteverband, um die gerade im ländlichen Raum wichtige hausärztliche Versorgung zu stärken und sicherzustellen.“
Die Landkreise würden zudem bereits zahlreiche Modellprojekte zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung unterstützen. „So wurden mit Hilfe der Kommunen beispielsweise Pendel- bzw. Bürgerbusse und Ärztehäuser bzw. Gesundheitszentren eingerichtet sowie Projekte zur Delegation ärztlicher Leistungen durchgeführt“, zählte Duppré auf. Um die Bedarfsplanung mit beeinflussen zu können, müsse nunmehr aber auch bundesgesetzlich sichergestellt werden, dass die Landkreise mit hinreichenden Mitwirkungsbefugnissen in den entscheidenden Gremien in Bund und Ländern, so auch in den Landesausschüssen von Ärzten und Krankenkassen vertreten seien.
Der Bundesgesetzgeber müsse außerdem die Primärversorgung in den Mittelpunkt seiner Aktivitäten rücken. „Vor allem bedarf es wirksamer Instrumente zur Bekämpfung der Unterversorgung insbesondere im hausärztlichen Bereich. Dazu kann auch die Pflicht gehören, Nachbesetzungsanträge grundsätzlich ablehnen zu müssen, wenn in einem Planungsbereich deutliche Überversorgung herrscht.“
„In der stationären Versorgung stellt sich zudem mit zunehmender Dramatik die Finanzierungsfrage für die Krankenhäuser. Der Gesetzgeber muss in der neuen Legislaturperiode sicherstellen, dass ein für die Erfüllung des Bedarfs notwendiges Krankenhaus der Grundversorgung für seine Leistungen aus dem Fallpauschalensystem auch ausreichende Entgelte erhält, um finanziell über die Runden zu kommen“, so Duppré. Dabei gehe es nicht – wie von Krankenkassen immer wieder gerne kolportiert wird – um das Prinzip „jedem Landrat sein Krankenhaus“, sondern um notwendige Krankenhäuser im Interesse der im ländlichen Raum lebenden Menschen, betonte er abschließend.
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