Rechtsanwalt Wilfried Schmitz: “Das eigene Kind nach brutaler Gewalt zu verlieren kann jede Familie treffen” – Fall Verdacht der Kindesmisshandlung
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz: “Das eigene Kind nach brutaler Gewalt zu verlieren kann jede Familie treffen” – Fall Verdacht der Kindesmisshandlung
Für den Kinderhandel braucht es immer einen neuen Nachschub an Kindern – 160.000,– Euro pro Kind – Gesamt-gesellschaftliches Problem: Jugendämter brauchen unabhängige Kontroll-Gremien
Fall einer Kindesmisshandlung – Rechtsanwalt informiert bei bewusst .tv und Journalist Jo Conrad über neue erschütternde Details
Von Andreas Klamm
Selfkant / Bielefeld. 5. September 2019. Im Fall eines Verdachts der Kindesmisshandlung hat der Rechtsanwalt der Kindesmutter über neue, erschütternde Details im Fall des 10jährigen Kindes informiert (wir berichteten). Der Junge und seine Mutter, wurden Opfer brutaler Gewalt und Misshandlungen. Der Täter, der Kindesvater und inzwischen geschiedene Ehemann, wurde in dritter Instanz vom Gericht rechtskräftig verurteilt. Dennoch leugnete er, nach Informationen von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, vor kurzer Zeit weiterhin die Taten. Die Ehe mit der jüdischen Lehrerin wurde nach nur 14 Monaten geschieden. Die Mutter des Kindes ist eine Lehrerin seit 20 Jahren. Bei den Eltern der Mutter handelt es sich um eine jüdische Familie.
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz: “Das Kind will zu seiner Mama und Jugendämter brauchen, nicht manipulierbare, unabhängige Kontroll-Gremien.” Foto: ctv
In der Folge der Ereignisse hat der jüdische Vater der Kindes-Mutter einen Schlaganfall erlitten und die jüdische Mutter der Lehrerin nach Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung einen Nervenzusammenbruch. Die Eltern der Kindesmutter und Lehrerin wurden vom geschiedenen Ehemann ebenfalls bedroht.
Normalerweise bleibt zu vermuten, dass wenn ein Ehemann sein Kind und seine Ehefrau schwer misshandelt hat und aus diesem Grund rechtskräftig verurteilt ist, dass das Sorgerecht der geschädigten Mutter vom Gericht zugesprochen werden würde. Doch im Fall der Opfer brutaler Gewalt, des Kindes (10) und Mutter urteilte das Gericht aus nicht näher bekannten Gründen komplett unerwartet und anders. Das Sorgerecht wurden dem früheren Gewalt-Täter und der geschädigten Kindesmutter, das meint den Opfer brutaler Gewalt und Misshandlungen, entzogen. Diese Entscheidung wurde entgegen des Willens des Kindes getroffen. Das Kind will zu seiner Mutter.
Das Kind kam ins Jugendheim und in die Obhut des Jugendamtes. Da es den Verdacht für eine sexuelle Misshandlung des Kindes gibt hat ein Ärzte-Ehepaar bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Strafanzeige erstattet (Aktenzeichen AZ. Ujs 98/18).
Inzwischen wurde das Kind in die Obhut des früheren Gewalt-Täters, dem Kindesvater zurück überführt, obgleich der Junge zu seiner Mama möchte. Die Eltern der Mutter des Jungen, fühlen sich seit dem Beginn der Ereignisse vor zehn Jahre nach „Nazideutschland“ zurückversetzt. Sie haben den Holocaust nach 1945 überlebt. Sie schrieben einen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und haben eine Eidesstattliche Versicherung zu den Ereignissen über die brutale Gewalt und Misshandlungen gegen das Kind und seiner Mutter abgegeben. Sie wollen für ihr Kind und für das Sorgerecht für die Mutter mit aller Kraft „kämpfen“. In der Folge der Ereignisse und der Wegnahme des Sohnes von der geschädigten Mutter, hat der Vater der Kindesmutter jedoch einen Schlaganfall erlitten und die Mutter einen Nervenzusammenbruch.
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, der Rechtsanwalt der Mutter des Kindes erklärt im Gespräch mit dem Journalisten Jo Conrad bei bewusst. tv: „Der Vater und frühere, rechtskräftig, verurteilte Straftäter wird zum Engel erhoben, während alle Argumente und Gründe die ohne Zweifel zugunsten für die Mutter sprechen ignoriert werden und die Mutter als geschädigtes Opfer zum Teufel verdreht wird.“ Die Mutter ist wie auch die Eltern ein Teil einer jüdischen Familie und schrieb im Juli einen Brief an Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier.
Der geschiedene Ehemann und frühere Gewalt-Täter habe zwar inzwischen eine Therapie absolviert, doch erst vor kurzer Zeit, leugnete er trotz rechtskräftiger Verurteilung die brutale Gewalt und Misshandlungen zum Nachteil seines eigenen Kindes und seiner früheren Ehefrau.
Im Gespräch mit Jo Conrad erklärt, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz auch, dass der Handel mit Kindern viel Geld auch in Deutschland bringen kann. Bis zu 160.000,– Euro könnten pro Kind generiert werden, Jo Conrad ergänzte, „und dann wird beim Jugendamt immer neuer Nachschub an Kinder gebraucht.“
In der Obhut von Jugendämtern geht es Kindern nicht immer gut und nicht besser als in von Scheidung betroffenen Elternhäuser. Es gäbe finstere Kreise, die sich via Jugendamt und anderen Einrichtungen, einen Zugang zu Kindern verschaffen. Im Beispiel um Kinder sexuell zu missbrauchen oder in satanischen Ritualen, Kindern größte Schmerzen und schweres Leid zuzufügen oder bei satanischen, rituellen Zeremonien Kinder auch zu ermorden, „zu opfern“.
Der Kindesvater soll seiner geschiedenen Frau und den Eltern der Pädagogin damit gedroht haben, „der Familie das Leben zur Hölle“ zu machen. In einem Tagebuch, das die Mutter im Auszug an Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier vorgestellt hat, werden schockierende Details bekannt, etwa auch die öffentliche Beleidigung vor Gericht der jüdischen Mutter, „weil sie angeblich eine große „jüdische“ Nase“ habe. Solche Beleidigungen sind schwerwiegend. Noch schlimmer sind die Umstände, dass sich die Mutter aufgrund der früheren, brutalen Gewalt und Misshandlungen schützend vor das Kind werfen musste und mit dem gemeinsamen Kind, ins Frauenhaus, zu Bekannten und zu den Großeltern flüchten musste. Kaum ein Beobachter kann so recht verstehen, welche Gründe dazu geführt haben mögen, das Leid des Kindes zu vergrößern, der zu seiner Mama möchte. Warum wurde das Kind der Mutter, die geschädigte der Gewalt und Misshandlungen neben dem Jungen ist, weggenommen?
Wegen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs des Kindes hat ein Ärzte-Ehepaar bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld eine Strafanzeige erstattet (Aktenzeichen AZ. 566 Ujs 98/18). Der Autor dieses Beitrags (Andreas Klamm) hat am 21. August 2019 ebenso Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld und bei der Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz erstattet.
Normalerweise dürfen die geschädigten und Opfer von Straftaten in Deutschland nicht schlechter gestellt und benachteiligt werden. Mit der kaum verstehbaren Entscheidung des Gerichts, wirkt es dennoch genau so, als habe man die Opfer von brutaler Gewalt, Kind und Mutter, benachteiligt und den Straftäter, der die Gewalt und Kindesmisshandlungen begangen hat, „belobigt“.
Die Wegnahme eines Kindes, sollte das allerletzte Mittel des Jugendamtes sein, erklärt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen in der Fernseh-Sendung bewusst. tv mit Jo Conrad. Es geht nicht nur um das Einzelschicksal der Mutter, die hofft, dass sie bald in Frieden, in Liebe und glücklich mit ihrem Kind leben kann, es gehe um ein Gesamt-gesellschaftliches Problem, welches in Deutschland öffentlich diskutiert und debattiert werden müsse. Jugendämter und Einrichtungen für Jugendhilfe brauchen nach Einschätzung von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, unabhängige Kontroll-Gremien, auf die Mitarbeiter von Jugendämtern oder Jugendhilfe-Ausschüssen in Städten, Landkreisen und Gemeinden keinen Einfluss oder Druck ausüben dürfen.
https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
„Rechtsfrei beim Jugendamt?“ so lautet der Titel der Fernsehsendung mit Rechtsanwalt Wilfried Schmitz bei Jo Conrad von bewusst . tv, Video/Link: https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
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