Corona-Virus: Petition für die Einführung von Video-Sprechstunden bei Ärzten und öffentlichen Verwaltungen
Petition für die Einführung von Video-Sprechstunden bei Ärzten und öffentlichen Verwaltungen
Berlin/Mainz/Ludwigshafen am Rhein 27. Februar 2020 (and). Am 27. Februar 2020 hat Andreas Klamm mittels Fax eine Petition für die Einführung von Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden und Online-Chat-Sprechstunden an den Deutschen Bundestag gesendet.
Die Hilfe-Maßnahmen sollen helfen, die Verbreitung des Coronavirus, soweit wie möglich zu reduzieren und als Hilfe für Menschen in Isolation und für behinderte Menschen dienen.
Die Petition kann auch online mitgezeichnet werden bei Avaaz. Link zur Petition: https://secure.avaaz.org/en/community_petitions/deutscher_bundestag_landtage_der_16_lander_bundesg_sofortige_einfuhrung_von_videosprechstunden_bei_allen_arzten_offentlichen_verwaltungen/details
Die Petition im PDF-Format:
Hilfe Infektionsschutz 20201
Die Petition abschriftlich im Wortlaut:
An
Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
Platz der Republik 1
D – 11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227-0
Fax: 03022736979
E-Mail: mail@bundestag.de
De-Mail: de-mail@bundestag.de-mail.de
EIL-Petition und Petition
Infektionsschutz und Gesundheits-Schutz – GEFAHRENABWEHR – aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem CORONAVIRUS #COVID2019 #Coronavirus #SARS-COV2 und weiteren Infektions-Krankheiten in denen GEFAHREN für Menschen und Tiere drohen.
Infektionsschutz, Gesundheitsschutz und GEFAHREN-ABWEHR. Im Rahmen der Gefahren-Abwehr wird der Deutsche Bundestag gebeten, diese Eil-Petition und Petition schnellstmöglich an alle 16 Landtage / Landes-Parlamente der Bundesländer weiterzuleiten. Vielen Dank vorab.
Einführung von Video-Sprechstunden bei allen Ärzten, Stadtverwaltungen, Verwaltungen, Ämtern und Behörden
Ludwigshafen am Rhein, 26. Februar 2020
Sehr geehrte Damen und Herren !
Einführung von Video-Sprechstunden und Telefon-Sprechstunden in Deutschland /
aus Gründen des
1. Gesundheitsschutzes
2. Infektionsschutzes nach dem IfSG Infektionsschutzgesetz und weiteren Nationalen Plänen, Nationaler Pandemie-Plan und weitere Gesetze
3. Gefahren-Abwehr
4. Aufrechterhaltung einer guten, bürgernahen und sicheren Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen und öffentlicher Ordnungen
5. Inklusion von Menschen mit Behinderungen
6. Weiteren wichtigen Gründen
Der Deutsche Bundestag, alle 16 Landtage, alle 16 Landesparlamente der Länder/Bundesländer, Bundesinnenministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesgesundheitsminister, Landesinnenminister, Landessozialminister, Landesgesundheitsminister
die/der Gesetzgeber, mögen beschließen, dass zum schnellstmöglichen Zeitpunkt:
1. Alle öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Ämter, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Kommunalverwaltungen
2. Alle Polizei-Dienststellen
3. Alle Agenturen für Arbeit
4. Alle Jobcenter
5. Alle Sozialhilfe Behörden und Einrichtungen für soziale Hilfen
6. Alle Renten-Versicherungsträger
7. Alle Gesundheitskassen und alle Krankenkassen
8. Alle Reha-Einrichtungen und Reha-Träger
9. Alle Landesverwaltungen
10. Alle Bundesverwaltungen
11. Alle weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, Städte, Länder und des Bundes
12. Alle Ärzte in Deutschland
13. Alle Krankenhäuser
14. Alle Ämter für Grundsicherung
15. Alle Gerichte möglicherweise zentral organisiert nach Bundesländern
16. Einrichtung des Bundesnotars
17. Möglichst viele Rechtsanwälte
18. Möglichst viele Notare
19. Möglichst alle Tier-Kliniken
20. Möglichst viele Tier-Ärzte
21. Sozial- Renten- und Versicherungseinrichtungen
22. Psychologische Therapie- und Beratungsstellen
Einführung von
Video-Sprechstunden / Telefon-Sprechstunden in Deutschland einführen, um
Menschen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
vor Ansteckungsgefahren zu schützen und Infektionsketten zu reduzieren, soweit dies noch möglich sein sollte.
Mit Hilfe der schon seit mehreren Jahren zur Verfügung stehenden technischen Hilfemittel, wie Notebook, Computer, Webcam, Smartphone mit Webcam, ähnlichen und vergleichbaren technischen Assistenz – und Hilfemitteln, Video-Sprechstunden und Telefonsprechstunden, ergänzend Internet-Chat-Sprechstunden via inter-activer und Live-basierender Webcam / Videokonferenzen-Dienste (Zoom, Skype, Facebook HD Video Messenger, Video-Ident, Post-Ident-Verfahren und weitere Anbieter von Videokonferenz-Live-Chat-Systemen) für kranke, chronisch kranke Menschen und Menschen die aus einer Vielzahl von Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, grundsätzlich unter rechtsgültigen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen und anzubieten.
Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass mit der Teilnahme an einem Video-Sprechstunden und / oder Telefon-Sprechstunde im Beispiel auch bei Terminen mit Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Kliniken, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen, die gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung von Patienten und Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen nach den Zwölf Sozialgesetzbüchern und auf der Grundlage weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfüllt werden bzw. als erfüllt auch im Rahmen von Anträgen und gesetzlichen Mitwirkungspflichten gesetzlich anerkannt werden.
Hintergrund
Die Idee für die schnellstmögliche Einführung für Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden, Online-Chat-Sprechstunden bei allen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen in Deutschland ist aus der Idee der schon seit mehreren Jahren in Deutschland und in England sowie in weiteren Ländern angebotenen Telemedizin-Projekten als Beispiel dienend entstanden. Videokonferenzen, in denen wichtige Entscheidungen auch beschlossen werden, werden von der Politik selbst in Berlin nahezu täglich angewendet. Andere positive Einsatz-Bereiche sind unter anderem aus den Arbeitsbereichen von Polizei, Militär, Wissenschaft und Forschung bekannt.
Begründungen für die Einführung von Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden, Online-Chat-Sprechstunden
Förderung, Assistenz, Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen unterschiedlichster Art.und von Menschen in Notlage, im Beispiel unter COVID-19/ Coronavirus-Verdacht stehende, isolierte Menschen, sonstige Menschen, die an gefährlichen Infektionskrankheiten erkrankt sind.
Infektionsschutz, Gesundheitsschutz
Auf der Grundlage der entsprechenden zutreffenden Bereiche der Zwölf Sozialgesetzbücher, des U.N. Übereinkommens zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, Artikel 9, Zugänglichkeit, ein Bundesgesetz in Deutschland, des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Teilhabegesetzes, der UN Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderungen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weiterer gesetzlicher Grundlagen haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf Inklusion / Teilhabe, Unterstützung, Assistenz und Förderung. Der Hilfe – bedürftige Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Hilfeleistung, dazu zählt auch die Beratung und Gespräche mit Ärzten, Krankenhäusern, Kliniken, Tier-Kliniken, Tier-Ärzte, allen sonstigen Therapie-Einrichtungen, allen öffentlichen Landesverwaltungen, kommunalen Verwaltungen und Bundesverwaltungen, Stadt- und Gemeinde-Verwaltungen, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und einer Vielzahl weiterer Einrichtungen in Deutschland und in Europa.
a) Rollstuhlfahrer mit Erkrankungen unterschiedlichster Art, Querschnittslähmung, schwere orthopädische Erkrankungen, ZNS-Erkrankungen, MS und viele andere / Rollstuhl-mobile
b) Alte und junge, gehbehinderte Menschen
c) Akut erkrankte Menschen
d) Menschen nach Unfall
e) Menschen die an ansteckenden Infektionen
f) Menschen, die im Verdacht stehen an ansteckenden Infektionen erkrankt zu sein
g) Menschen die an schweren Angststörungen im Beispiel an Agoraphobie
h) Sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen
i) Besonders Schutzbedürftige Menschen, hierzu zählen unter anderem auch hilflose Menschen, Kinder, behinderte Menschen
erkrankt sind, können nicht oder nicht immer persönlich bei Einrichtungen der Sozialhilfe, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Polizei-Dienststellen, Gemeinde – Stadt- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Sozialhilfe-Behörden, Rentenversicherungs-Träger, Krankenkasse sonstige öffentliche Einrichtungen vorstellig werden und Termine oder Beratungen wahrnehmen.
Daher ist diesen Menschen als Ersatz für persönliche Beratungen und Terminen schnellstmöglich das Angebot und der Dienst von Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden, Online-Chat-Sprechstunden bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen, Einrichtungen für Gesundheit, Klinken, Ärzten, Krankenhäuser, Sozial-Einrichtungen, Rentenversicherungsträgern, Gerichten, Sozialgerichten, Notaren, Bundesnotar und ähnlichen Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen, die grundsätzlich auf zur Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten mit persönlichen Beratungen und Terminen gleichgestellt werden und als rechtliche Mitwirkung gesetzlich / rechtlich vollwertig anerkannt werden.
Die Landesparlamente und der Deutsche Bundestag mögen beschliessen, dass die Krankenkassen und sonstige Kostenträger für Video-Sprechstunden mit Krankenhäusern, Kliniken und Ärzten aller Fachrichtungen, sonstigen Therapie-Einrichtungen den gleichen Gebührensatz für Klinken, Krankenhäuser und Ärzte bezahlen wie bei persönlichen Vor-Ort-Präsenz-Terminen, um eine Diskriminierung und Benachteiligung zu vermeiden.
Fürsorge-Pflicht der Arbeitgeber
Die Ausbreitung hochansteckender Erkrankungen, wie COVID-19, COVID-2019, Corona-Virus Lungentuberkulose, MRSA und eine Vielzahl weiterer ansteckender Erkrankungen ist in Deutschland ansteigend (möglicherweise auch bedingt durch reale, globale Vor-Ort-Präsenz-Vernetzung und Reisen, die in alle Welt möglich sind) und schränkt kranke und behinderte Menschen erheblich ein und bedeutet zudem eine extreme Gefährdung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen bei den Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Polizei-Dienststellen, Gemeinde- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Behörden, Einrichtungen und allen weiteren öffentlichen, gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen, wozu auch Ärzte, Arztpraxen, Krankenhäuser, Kliniken, Tierkliniken und viele weitere Therapie-Einrichtungen zählen.
Aus diesem zusätzlichen Grund ist die Einführung von Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden und Online-Chat-Sprechstunden bei allen öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Sozialbehörden, Arbeitsverwaltungen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Einrichtung der Kommunen, Länder und des Bundes mit der Hilfe von Videokonferenz-Systemen und Anbieter, im Beispiel, Zoom, Skype, Microsoft Group, Facebook Video HD Messenger und weitere Anbieter anbieten, zu realisieren und zu verwirklichen, da jeder Arbeitgeber in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen der Fürsorge-Pflichten als Arbeitgeber erfüllen muss und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hohem, öffentlichem Publikums-Verkehr nicht wissentlich, nicht vorsätzlich und auch nicht grob fahrlässig größten gesundheitlichen Gefährdungen etwa einer Ansteckung mit Lungentuberkulose, MRSA oder einer Vielzahl weiterer Erkrankungen, die mittels Tröpfchen- und Schmier-Infektionen schnell übertragbar sind, aussetzen darf.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesinnenministerium, das Bundesgesundheitsministerium, die / der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag und die Landtage der 16 Länder des Bundes, die Kommunal- Stadt- Gemeinde-Parlamente- und Verwaltungen mögen daher das Begehren und den Antrag für die rechtsgültig, anerkannte Einführung von Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden, Online-Chat-Sprechstunden mit denen auch die Mitwirkungspflichten von Hilfe – bedürftigen Antragsstellern und Menschen mit Behinderungen erfüllt werden, auf der Grundlage der zuvor genannten notwendigen und erforderlichen Assistenz, Hilfe, Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, der Hilfe – bedürftigen Menschen und auf der Grundlage der gesetzlichen Fürsorge-Pflichten von allen Arbeitgebern in Deutschland stattgeben, annehmen und schnellst möglich in der Praxis in Deutschland umsetzen und anbieten.
Bei der Umsetzung der schnellstmöglichen und sofortigen Einführung und Umsetzung der Anliegen in dieser öffentlichen Petition gilt es bitte auch zu berücksichtigen, dass auch Gerichte, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte und Betreuungsgerichte für Menschen in Notlagen, behinderte Menschen, mittels Video-Sprechstunde, Telefon-Sprechstunde und /oder Online-Chat-Sprechstunde erreichbar sein sollten.
Arbeitsschutz und Sicherheit
Leider kam es in den vergangenen Jahren mehrfach in Deutschland zu tödlichen Übergriffen und Attacken in Agenturen für Arbeit und Jobcenter und sonstigen öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Behörden. Diese sind mittels der Einführung von Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden und Online-Chat-Sprechstunden in Deutschland vermeidbar.
Öko-Bilanz
Mit der Einführung von Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden und Online-Chat-Sprechstunden kann Deutschland im Allgemeinen die Öko-Bilanz effizient und nachhaltig verbessern, da sich eine Vielzahl von Menschen, nicht für einen recht kurzen Beratungstermin oder Termin, von rund 30 Minuten, ect. Verkehrsmitteln unterschiedlichster Art durch Ballungszentren bewegen muss, was diese Ballungszentren mit Blick auf Natur, Umwelt, Öko-Bilanz unnötig belasten würde. Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden und Online-Chat-Sprechstunden sind wesentlich umweltfreundlicher und helfen damit auch die Öko-Bilanz von Deutschland zu verbessern.
Als wirksame Maßnahme zum Schutz vor Infektionen, Infektionsschutz, Gesundheitsschutz und Aufrechterhaltung einer bürgernahen und verfügbaren Verwaltung in möglichst allen Lebensbereichen wird aufgrund der Entwicklungen zu COVID-19 / Coronavirus um sofortige und schnellstmöglichste Genehmigung und Realisierung
der Video-Sprechstunden, Telefon-Sprechstunden und Online-Chat-Sprechstunden gebeten.
Autor der Petition und Pentent: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, (Landkreis Ludwigshafen), Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit, Internet / Facebook: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/ und https://agsozialesicherheit.wordpress.com, Regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, www.regionalhilfe.de, www.regionalhilfe.org und
ISMOT International Social And Medical Outreach Team.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
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