Grüne-Politikerin zur Situation von Mohammed Sbaih: Schutz-suchende Menschen die protestieren dürfen nicht strafrechtlich belangt werden
Grüne-Politikerin zur Situation von Mohammed Sbaih:
Schutz-suchende Menschen die protestieren dürfen nicht strafrechtlich belangt werden
Von Andreas Klamm
New York / Erfurt. „Die Prosteste von Schutz-suchenden Menschen dürfen nicht strafrechtlich belangt werden.“ Das erklärte bereits gestern in einer Mitteilung an die Presse die Landessprecherin der Partei Die Grünen Thüringen / Bündnis 90, Astrid Beinlich.
Die Grünen unterstützen die Forderung des Flüchtlingsrates Thüringen nach einem Stopp der Abschiebung von Mohammed Sbaih. Der Mann aus Palästina und dem Westjordanland hatte als Sprecher für die Flüchtlinge so wörtlich die „miserablen Lebensbedingungen“ von Schutz-suchenden Menschen in der Sammel-Unterkunft Katzhütte öffentlich beklagt und kritisiert.
Die Landes-Sprecherin der Grünen, Astrid Beinlich besuchte während der Prosteste mehrfach die Sammel-Unterkunft Katzhütte vor Ort, um sich ein Bild zu machen, sprach mit betroffenen Menschen und lernte dabei auch Mohammed Sbaih kennen.
Astrid Beinlich erklärte: “Die Vorgehensweise der zuständigen Behörden schreit förmlich zum Himmel. Nachdem damals die Proteste in Katzhütte auch nach der Verlegung von Herrn Mohammed Sbaih weiter gingen und publik wurden, soll dieser nun in ein für Palästinenser unsicheres Land abgeschoben werden. Wir fordern die
Landesregierung in Thüringen auf, dies zu verhindern. So kann und darf in einem Rechtsstaat mit Protest und Menschen, die hier Schutz suchen, nicht umgegangen werden.”
Die geplante Abschiebung von Mohammed Sbaih konnte gestern vorläufig verhindert werden. Das Abschiebe-Verfahren werde allerdings noch weiter fortgesetzt, informierte eine Sprecherin des Landes. Verschiedenen Quellen zufolge ist der Flüchtlings-politische Sprecher Mohammed Sbaih zur Zeit im Abschiebe-Gefängnis Suhl-Goldlauter in der Nähe der Stadt Eisenach interniert.
Ein internationales Produktions-Team und Journalisten von Radio IBS Liberty hatte vor kurzem die Chance mit mehreren ehemaligen Insassen von Sammel-Unterkünften für Schutz- und Asyl-suchende Menschen, die diese Menschen als „Lager“ oder „Isolations-Lager“ bezeichnen, mehrere Gespräche und Interviews zu führen. Ein Augenzeuge berichtete, dass aufgrund der schlechten Lebens-Bedingungen in den Lagern die Menschen oft depressiv und schwer krank würden. Ein Miteinander oder eine Integration sei unter den Umständen einer Isolation von den Menschen in Deutschland in den Stadt-Zentren kaum möglich.
Insgesamt bemühen sich mindestens drei Flüchtlings-Hilfe-Organisationen und die Partei Grüne / Bündnis 90 um eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Asyl- und Schutz-suchende Menschen in Deutschland.
Zudem versuchen mehrere Menschenrechts-Organisationen den Flüchtlingen, Menschen in Not und Schutz-suchenden Menschen und so jetzt auch Mohammed Sbaih zu helfen. Ein Sprecher einer Menschenrechts-Organisation bezeichnete die Sammel-Unterkunft Katzhütte so wörtlich als „Baracken-Lager“.
Die Gründe für die Inhaftierung von Mohammed Sbaih sind offiziell bislang nicht geklärt.
Die internationale Rechts-Lage zur Situation der Allgemeinen Menschenrechte ist eindeutig. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN, Vereinte Nationen), deren Proklamation und der 60. Jahrestag der Proklamation am 10. Dezember auch in Deutschland gefeiert wird, dürfen alle Menschen und damit auch Schutz- und Asyl-suchende Menschen vom Recht auf Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit Gebrauch machen, auch dann wenn die Stimmen kritisch sein sollten in Bezug auf die schlechten Lebensbedingungen von Schutz-suchenden Menschen und Flüchtlingen in Deutschland.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird garantiert:
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Nachdem die Menschen in Deutschland zwei Diktaturen, eine Diktatur der Nazis bis 1945 und eine Diktatur in der ehemaligen DDR bis 1989/90 erleben mussten, ist das Engagement couragierter Schutz-suchender Menschen eine gute und konstruktive Chance auch für die Menschen in Deutschland Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte auch bei noch so unterschiedlichen Standpunkten und Meinungen friedfertig zu lernen und zu praktizieren.
Der konstruktive Umgang auch mit kritischen Stimmen und Meinungen ist eine Chance für ein Miteinander das sich die „Botschafter des Friedens“, das meint Schutz-suchende und Asyl-suchende Menschen, die vor Krieg, Terror und Gewalt flüchteten und die Menschen in Deutschland nicht nehmen lassen sollten. Ein konstruktiver Dialog und ein aktives Engagement für die Wahrung und Einhaltung von elementarsten Grundrechten nach dem Grundgesetz für Deutschland und nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Deutschland kann eine gute Bereicherung für viele Menschen in Deutschland sein.
Die international und universell gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN, Vereinte Nationen) ist weltweit im Internet in zahlreichen Sprachen zu lesen: www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm , www.un.org .
Doch es geht auch anders in Deutschland und es gibt einige wenn vielleicht auch noch zu wenige Beispiele im guten Umgang mit Schutz-suchenden Menschen: Ein herzliche und gute Beziehung mit Schutz-suchenden Menschen ist auch in Deutschland möglich. Die Stadt Heidelberg in Baden-Württemberg gibt mit der Aktion „Save me – Heidelberg – Eine Stadt sagt JA zu Flüchtlingen“ ein vorbildliches und gutes Beispiel und heißt Schutz-suchende Menschen herzlichst mitten in der Studenten- und Universitäts-Stadt willkommen. Bereits 86 Paten für Flüchtlinge und Schutz-suchende Menschen haben ihre ehrenamtliche Hilfe öffentlich zugesagt, den Schutz-suchenden Menschen ein Leben in Deutschland und das Miteinander leichter möglich zu machen. Ausführliche Informationen sind im Internet bei www.save-me-heidelberg.de im Internet zu finden. Die Paten für Schutz-suchende Menschen setzen sich auch offen und öffentlich für die Aufnahme von Schutz- und Asyl-suchenden Menschen in Deutschland ein.
Weitere und ausführliche Berichte folgen.
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